Der Reiseveranstalter My New Corsica (MNC)    

 

Der korsische Reiseveranstalter MNC wurde 2010 gegründet und ist etabliert auf dem französischen und internationalen Reisemarkt. MNC bietet ganzjährig unterschiedliche Reisepakete mit Unterkunft und Transport nach Korsika an. Die Reisepakete mit Transport und Unterkunft werden über den Reiseveranstalter MNC abgeschlossen. Die Seite „Korsika-Wohnmobil“ ist das Informationsportal.  Die Online-Buchungsmöglichkeit und der Reisevertrag besteht mit dem Reiseveranstalter MNC. Hier finden Sie die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen von MNC.
 

Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen 2022

Die AGB‘s unterliegen den Regelungen nach Artikel L211-1 ff. des Tourismusgesetzes, welches die Bedingungen der Ausübung einer Tätigkeit in Bezug auf die Veranstaltung und den Verkauf von Reisen und Ferienaufenthalten regelt. Sie sind im folgenden Abschnitt als einzelne Artikel des franz. Tourimusgesetzes aufgeführt.

Unsere Geschäftsbedingungen sind konform mit den Artikeln R211-214 und entsprechenden Bestimmungen des Artikels  R.211-5 bis R211-13 des Code du Tourisme (franz. Tourismusgesetz).
Art. R.211-5– Unter Vorbehalt gemäß a und b der im zweiten Unterabsatz von Artikel L 211-8, unterliegt jedes Angebot und jeder Verkauf von Reise-Dienstleistungen oder Aufenthalten der Aushändigung von Unterlagen, welche den Richtlinien des vorliegenden Abschnittes entsprechen. 
Bei einem Verkauf von Flugtickets oder Fahrscheinen für Transportleistungen, die nicht mit Dienstleistungen einhergehen, die im Zusammenhang mit diesem Transport stehen, stellt der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Tickets bzw. Fahrkarten für die gesamte Reise aus, die vom Beförderer oder unter dessen Verantwortung ausgestellt werden. Der Veranstalter tritt nur als Vermittler einer Fremdleistung auf.  Bei einem bedarfsabhängigen Transport müssen Name und Adresse des Beförderers genannt werden, in dessen Namen die Fahrkarten ausgestellt werden. Auch bei getrennter Berechnung einzelner Leistungen, die im Rahmen ein- und desselben Pauschalpakets erbracht werden, bleibt der Verkäufer den Verpflichtungen nach dieser Richtlinie unterworfen.
Artikel R211-6 :Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossene Vertrag muss schriftlich fixiert, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und in zwei Exemplaren ausgestellt werden, von denen der Käufer ein Exemplar erhält.
Der Vertrag muss folgende Angaben umfassen: Vor dem Vertragsabschluss und auf der Grundlage eines schriftlich fixierten Dokuments mit  seiner Firmenbezeichnung, seiner Adresse und die Angabe der behördlichen Zulassung seiner Geschäftsausübung, muss der Vertrag alle Informationen bzgl. Preis, Reisedatum und weitere  für die erbrachten Leistungen relevanten Informationen wie folgt umfassen:
1. Die Reisedestination, die benutzten Transportmittel, deren Merkmale und Kategorien
2. die Unterbringungsform, deren Lage, deren Komfortniveau und wesentlichen Merkmale, sowie deren touristische Einstufung und Zulassung entsprechend der landesüblichen Bestimmungen oder Gebräuche; 
3. die angebotenen Verpflegungsleistungen; 
4. die Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt; 
5. alle administrativen, gesundheitlichen Erfordernisse und Formalitäten der Grenzabsicherung sowie deren Fristen.
6. die Besichtigungen, Ausflüge und sonstigen Leistungen, die im Pauschalpreis der Reise oder des Aufenthalts eingeschlossen sind; oder verfügbar sind mit der Zahlung eines Aufpreises
7. die Minimal- oder Maximalgröße der Gruppe, die eine Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglicht sowie, wenn die Durchführung der Reise von einer Mindestanzahl Teilnehmer abhängt, eine Frist für die Mitteilung einer etwaigen Stornierung der Reise an den Kunden; dieses Datum muss mindestens einundzwanzig Tage vor Antritt der Reise liegen;
8. den Betrag oder den Prozentsatz des zu bezahlenden Preises, der bei Vertragsabschluss als Anzahlung zu leisten ist, und einen Zeitplan für die Zahlung des Restbetrages;
9. Alle Modalitäten zur Preisänderung wie sie im Vertrag festgelegt sind nach Artikel R. 211-10
10. die vertraglichen Stornierungsbedingungen;
11. die Stornierungsbedingungen, wie sie in den Artikeln R.211-11, R.211-12 und R.211-13 festgelegt sind; 
12. Präzise Angaben über die durch Versicherungen abgedeckten Risiken und über die Höhe der Deckungssummen in Fällen, in denen die Berufshaftpflichtversicherung des Reiseveranstalters eintritt; 
13. Angaben zum Versicherungsvertrag im Fall einer vom Käufer abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung (Angabe der Versicherungspolice-Nummer und des Namens des Versicherers) sowie im Fall einer vom Kunden abgeschlossenen Rücktransportversicherung nach einem Unfall oder bei einer Krankheit.
14. Falls der Vertrag Luftverkehrs-Dienstleistungen beinhaltet, detaillierte Angaben über alle Flugsegmente nach Artikel R. 211-15 à R. 211-18. 
Artikel R211-7: Die dem Verbraucher gegebene Vorabinformation ist für den Veranstalter verbindlich, es sei denn, der Veranstalter behält sich in dieser Information ausdrücklich das Recht vor, bestimmte Teile derselben zu ändern. Der Veranstalter muss in diesem Fall deutlich erkennbar angeben, welchen Umfang diese Änderung haben kann und welche Elemente sie betrifft. In jedem Fall muss der Verbraucher vor Vertragsunterzeichnung über die Änderungen der Vorabinformationen informiert werden.
Artikel R211-8: Der zwischen dem Veranstalter und dem Käufer abgeschlossene Vertrag muss schriftlich fixiert, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und in zwei Exemplaren ausgestellt werden, von denen der Käufer ein Exemplar erhält. Der Vertrag muss folgende Angaben umfassen: 
1. Name und Anschrift des Veranstalter, dessen Bürgens, dessen Versicherers sowie Name und Anschrift des Veranstalters; 
2. den oder die Bestimmungsort(e) der Reise, sowie bei einem Aufenthalt mit Unterbrechungen die verschiedenen Zeiträume mit deren Anfangs- und Enddaten; 
3. die benutzten Transportmittel, deren Merkmale und Kategorien, die Daten und Orte der An- und Rückreise; 
4. die Unterbringungsform, deren Lage, deren Komfortniveau und wesentlichen Merkmale, sowie deren touristische Einstufung und Zulassung entsprechend der landesüblichen Bestimmungen oder Gebräuche; 
5. die angebotenen Verpflegungsleistungen; 
6. die Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt; 
7. die Besichtigungen, Ausflüge und sonstigen Leistungen, die im Pauschalpreis der Reise oder des Aufenthalts eingeschlossen sind; 
8. den Gesamtpreis aller in Rechnung gestellter Leistungen sowie die Mitteilung, ob eine eventuelle Änderung des Rechnungspreises gemäß den Bestimmungen des Artikels 211-10 möglich ist;
9. die Mitteilung, ob bestimmte Steuern oder Abgaben anfallen, wie z.B. Flughafensteuern, Hafensteuern, Landestaxen oder Kurtaxen, sofern diese nicht im Pauschalpreis enthalten sind; 
10. die Zahlungsfristen und -modalitäten; der letzte, vom Käufer zu entrichtende Restbetrag darf nicht unter 30% des Reise- bzw. Aufenthaltspreises liegen und muss mit der Ausstellung der Reisedokumente einhergehen, die es ihm erlauben, die Reise bzw. den Aufenthalt anzutreten. 
11. die vom Verkäufer geforderten und vom Käufer akzeptierten Sonderbedingungen; 
12. die Modalitäten, nach denen der Käufer Minderungsansprüche wegen eines Mangels an der Reise bzw. dem Aufenthalt (Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von vertraglich zugesicherten Leistungen) gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann. Diese Reklamation ist auf einem Weg, der den Erhalt einer Empfangsbestätigung erlebt und gegebenenfalls schriftlich an den Reiserveranstalter oder den Erbringer der betroffenen Leistungen zu richten; 
13. das Datum bis zu dem der Käufer gemäß den Bestimmungen aus Nr. 7 des Artikels 211-6 über das Nichtstattfinden einer Reise oder eines Aufenthalts informiert werden muss, sofern das Zustandekommen der Reise oder des Aufenthalts an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist; 
14. die vertraglichen Stornierungsbedingungen; 
15. die Stornierungsbedingungen, wie sie in den Artikeln R.211-11, R.211-12 und R.211-13 festgelegt sind; 
16. Präzise Angaben über die durch Versicherungen abgedeckten Risiken und über die Höhe der Deckungssummen in Fällen, in denen die Berufshaftpflichtversicherung des Verkäufers eintritt; 
17. Angaben zum Versicherungsvertrag im Fall einer vom Käufer abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung (Angabe der Versicherungspolice-Nummer und des Namens des Versicherers) sowie im Fall einer vom Kunden abgeschlossenen Rücktransportversicherung nach einem Unfall oder bei einer Krankheit. In diesen Fällen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer ein Dokument auszuhändigen, in dem mindestens alle abgedeckten Schadensfälle und alle nicht abgedeckten Schadensfälle aufgeführt sind. 
18. das Datum, bis zu dem der Käufer dem Verkäufer eine Stornierung des Vertrages mitteilen muss; 
19. die Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer mindestens 10 Tage vor geplanter Anreise folgende Informationen mitzuteilen: 
a) den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer der örtlichen Vertretung des Verkäufers oder andernfalls die Namen, Anschriften und Telefonnummern der örtlichen Stellen, die dem Kunden bei evtl. auftretenden Schwierigkeiten behilflich sein können oder andernfalls eine Notrufnummer, über die der Käufer den Verkäufer in dringenden Fällen sofort erreichen kann; 
b) bei Auslandsreisen von Minderjährigen: eine Telefonnummer und eine Anschrift, über die das Kind oder sein örtlicher Betreuer direkt erreicht werden kann; 
20. die Klausel über den Rücktritt und die Rückzahlung ohne jegliche Gebühr der vom Käufer bezahlten Beträge, falls die in Punkt 13° des Artikels R.211-4 vorgesehene Informationspflicht verletzt wurde;
21. die Verpflichtung, dem Käufer rechtzeitig vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts die Abfahrts- und Ankunftszeiten mitzuteilen.
Artikel R211-9: Der Käufer kann seinen Vertrag an einen Übertragungsempfänger übertragen, der dieselben Bedingungen wie er selbst hinsichtlich der Durchführung der Reise oder des Urlaubs erfüllt, solange dieser Vertrag noch nicht rechtswirksam ist. 
Außer im Falle einer vorteilhafteren Klausel seitens des Abtreters, ist dieser verpflichtet, den Eigentümer darüber mittels eines eingeschriebenen Briefes mit Empfangsbestätigung, spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zu informieren. Wenn es sich um eine Kreuzfahrt handelt, beträgt die Frist fünfzehn Tage. Diese Überlassung unterliegt unter keinen Umständen einer vorherigen Erlaubnis seitens des Verkäufers.
Artikel R211-10: Wenn der Vertrag ausdrücklich die Möglichkeit einer Preisanpassung innerhalb der in Artikel L. 211-12 genannten Grenzen vorsieht, muss die genaue Methode angegeben werden, die für die Berechnung der Preisanpassung sowohl nach oben als auch nach unten verwendet wird. Im Einzelnen anzugeben sind der Betrag der Transportkosten und der damit zusammenhängenden Steuern, die Währung oder Währungen, die Auswirkungen auf den Preis der Reise oder des Urlaubs haben könnten, der Teil des Preises, den diese Anpassung betreffen könnte sowie der Wechselkurs der Währung oder Währungen, der als Referenz für die Erstellung der im Vertrag angegebenen Preise verwendet wird.
Artikel R211-11:Sieht sich der Veranstalter vor Abreise des Käufers gezwungen, ein wesentliches Element des Vertrags zu ändern, wenn er zum Beispiel eine erhebliche Preiserhöhung vornehmen muss, und wenn er die Informationspflicht gemäß Artikel R 211-4, 13 missachtet, kann der Käufer, unbeschadet eines Anspruches auf Ersatz möglicher Schäden und nachdem er vom Veranstalter auf eine Art und Weise informiert wurde, die es ihm erlaubt, eine Empfangsbestätigung zu erhalten, folgende Ansprüche geltend machen
- Er kann entweder seinen Vertrag auflösen und ohne Vertragsstrafe die sofortige Erstattung der bereits gezahlten Beträge einfordern.
- Oder er akzeptiert die Änderungen bzw. die Ersatzreise die vom Veranstalter angeboten wird; Zu diesem Zweck wird ein Vertragszusatz aufgesetzt, aus welchem die durchgeführten Änderungen hervorgehen und welcher durch die beiden Parteien unterzeichnet wird. Jede Preisminderung, die von den Summen, die der Kunde schuldet, abgezogen wird und, falls die durch den Kunden bereits vorgenommene Zahlung den Preis der geänderten Leistung übersteigt, wird der zu viel eingenommene Betrag vor Aufenthaltsbeginn erstattet.
Artikel R211-12:Nach Artikel L.211-15, muss der Veranstalter, sollte er vor Beginn des Aufenthaltes die Buchung annullieren, den Käufer darüber per Einschreiben mit Empfangsbestätigung informieren; kann der Käufer, unbeschadet eines Anspruches auf Ersatz möglicher Schäden, eine unverzügliche Rückzahlung ohne Vertragsstrafe der bereits gezahlten Beträge verlangen; der Käufer erhält in diesem Fall eine Vergütung mindestens in Höhe des Betrags, welchen er bei einer Reisestornierung erhalten hätte. Die Bestimmungen dieses Artikels stehen in keiner Weise einer einvernehmlichen Regelung entgegen, die darauf abzielt, dass der Kunde eine vom Verkäufer angebotene Ersatzreise oder einen Ersatzaufenthalt akzeptiert.
Artikel R211-13: Wenn der Veranstalter nach Abreise des Käufers den überwiegenden Teil der im Vertrag festgelegten Leistungen nicht erbringen kann und wenn diese Leistungen einen wesentlichen Teil des vom Käufer geleisteten Betrags darstellen, muss der Veranstalter unbeschadet eines möglichen Schadensersatzes und ohne Vorgriff auf Rechtsmittel zur Wiedergutmachung erlittener Schäden die folgenden Bestimmungen anwenden :
- Entweder eine gleichwertige Ersatzleistung, die die vorgesehenen Leistungen ersetzt anbieten und die eventuellen Zusatzkosten übernehmen; Ist die angebotene Pauschalreise von geringerer Qualität, so erstattet der Veranstalter dem Verbraucher den Preisunterschied; 
- Der Veranstalter kann keine Ersatzleistung anbieten oder wenn diese vom Käufer verweigert werden, muss der Veranstalter dem Käufer die Zusatzkosten der Rücktransportkosten, um seine Rückkehr unter den gleichwertigen Bedingungen zum Ausgangsort der Reise oder zu einem anderen von beiden Seiten zugestimmten Ort, gewährleisten zu können.


Angaben des Unternehmens im Überblick:
MY NEW CORSICA (MNC)
Licence d’Etat n° IM02B130002 - Société à Responsabilité Limitée au capital de 5 000,00 Euros.
Braccolacce, 20253 Farinole - R. C. S. Bastia 751 411 554 - N° de Gestion : 2012 B 239
N° SIRET : 75141155400015 - Agence assurée pour sa responsabilité civile et professionnelle : HA PRC0105370 , n° de police : 086.623.817.
Garant :CEPAC Place Estrangin Pastré -BP 108 - 13254 Marseille Cedex 06.
Garantie Financière : Numéro de contrat 4000715374 chez Groupama Assurance-crédit & caution, 8-10 rue d’Astorg, 75008 Paris



Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen 2022
www.korsika-wohnmobil.com

Die folgenden Reisebedingungen sind konform mit dem französischen nationalen Syndikat der Reiseveranstalter.

Preise,  Preisänderungen, Reservierung:
Die Preisangaben auf dieser Website, Katalog oder Broschüre gelten vorbehaltlich System- und Katalogfehler. Die sich auf der Seite befindenden Preise sind für die in dem Reiseprogramm erwähnten Kalenderzeiträume gültig, unter Vorbehalt eventueller Änderungen. Der exakte und allein gültige Reisepreis befindet sich auf der Reisebestätigung. Kommunizierte Preise per Telefon sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig.
Mit einer abgeschlossenen Buchung bestätigt der Reisende, von den Preisen in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen zu haben und ihm steht anschließend kein Recht auf Einspruch zu. Nachträgliche Sonderangebote oder Rabatte sind nicht rückwirkend.
Bei einem Preisvergleich mit anderen Anbietern, Hotels, Transportunternehmen ist der Konkurrenzpreis in keinster Weise anwendbar. Der Reisende hat sich im Vorfeld über die verschiedenen Anbieter und Angebote zu erkundigen, bevor er die von ihm ausgewählte Reise bestätigt und den angegeben Reisepreis akzeptiert.  Es handelt sich um einen Reisepaket-Preis, der nicht vom Reiseveranstalter detailliert aufgelistet wird.
Alle Preisangaben der Reise sind inklusive Steuern und anfallender Gebühren. Die Kalkulation der Preise basiert auf den Preiskonditionen der verschiedenen Dienstleistung Anbieter in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Preisfestlegung. Änderungen oder Abweichungen einzelner im Reisevertrag festgelegter Preise dieser Dienstleistungsanbieter (Transportkosten in Abhängigkeit der Benzinpreise, Steuern, Versicherungsgebühren, Schifffahrtsgebühren) die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet und können unmittelbar in Kraft treten. Die Preiserhöhung, die aus den genannten Faktoren hervorgeht, kann unmittelbar geltend gemacht werden, Kunden mit bereits gebuchter und beglichener Reiseleistung miteingenommen. Änderungen dieser Art haben keinen Schadensersatz zur Folge. 
Bei oder nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung zukommen lassen. Der Anmelder gilt als Auftraggeber und übernimmt mangels anderswertiger Erklärung die Verpflichtung aus der Auftragserteilung auch für alle anderen durch ihn angemeldeten Reiseteilnehmer.

Im Reisepreis enthalten :
- Transportkosten Fähre: Hin-und Rückfahrt, je nach gebuchter Kategorie (mit oder ohne Kabine; wird bei der Buchung angezeigt)
- Transportkosten Fähre: Hin- und Rückfahrt von ihrem Wohnmobil (bei der Buchung angezeigte maximale Größe je nach Auswahl)
- Passagier Schifffahrtssteuern: Hin-und Rückfahrt, unter Vorbehalt von Preisänderungen
- nominative Campingtickets pro Nacht (mit Datum),  für die Anzahl der geplanten Übernachtungen auf Korsika, die nur auf den Partner-Campingplätzen eingelöst werden können (siehe Liste der Partner-Campingplätze, die zum Zeitpunkt der Reise gültig ist). Ein Campingvoucher umfasst einen Stellplatz mit Strom und den Zugang zur Ver- und Entsorgungsstation sowie den Camping-Infrastrukturen des jeweiligen Campingplatzes.

Im Reisepreis nicht enthalten :
-kostenpflichtige Campingaktivitäten der Partnerplätze
-Verpflegung an Bord des Transportunternehmens und während des Aufenthaltes
-Kurtaxe und Ökologiegebühren auf Korsika
-Transfer-Service zum/vom Fährhafen und Unterkunft
-auf Kundenwunsch zusätzlich eingekaufte touristische Leistungen und Kontingente

Beschreibungen/Informationen
Die Beschreibungen/Informationen auf der Internetseite/Katalog/Broschüre sind konform mit den angegeben Informationen der verschiedenen Leistungsanbieter ab dem Tag der Veröffentlichung. Aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen kann es vorkommen, dass die Durchführung von Leistungen/Aktivitäten beeinträchtigt oder bestimmte Vorschriften geändert werden. Der Kunde wird zum Zeitpunkt seiner Buchung darüber informiert, und es wird bei der Unterzeichnung des Vertrags auf diesem vermerkt.
Einige Aktivitäten der Unterkunft könnten in der Nebensaison so nicht stattfinden oder bestehen.
Die Fotos auf der Internetseite /Katalog/ Broschüre sind nicht vertragsrechtlich. Der gezeigte Bildausschnitt oder Aufnahmeperspektive, abhängig vom Moment der Aufnahme, muss nicht zwangsläufig der zugeteilten Unterkunft oder Aktivität entsprechen. Außerdem vermitteln die Fotos und Bilder Eindrücke der verschiedenen Leistungsanbieter und nicht die Gesamtansicht der Anlage/Aktivität, oder eher die entsprechende Region/ Umgebung.

Dauer des Aufenthaltes
Der Reiseaufenthalt ist mit der Anzahl der Nächte am Zielort angegeben. Kommt es aufgrund der Ankunfts- und Abreisezeiten der gebuchten Transportunternehmen zu einer späten Anreise oder frühen Abreise am Urlaubsort, und es führt zu einer Verkürzung der Aufenthaltsdauer, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. 
  
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Registrierung
Die Reservierung eines Reisepaketes ist an die besonderen Geschäftsbedingungen von MNC geknüpft. Die Buchung wird online bestätigt bzw. per E-Mail versendet. Es wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags verlangt. Die Restsumme wird 30 Tage vor Reiseantritt beglichen bzw. zum Zeitpunkt der Buchung, wenn diese weniger als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Die Anzahlung/ Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen, wenn die Zahlungsart keine Kreditkartenzahlung ist.

Reservierungsgebühren
Für jede Buchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € für die Abwicklung und Bearbeitung des Aufenthalts berechnet.

Buchungsänderungen
Die angebotenen Reisepakete von MNC, sind zu speziellen Tarifen und Konditionen ausgehandelte Angebote mit den verschiedenen Leistungsträger. Eine Buchungsänderung ist nach bestimmten Bedingungen und je nach Verfügbarkeit möglich.
Umbuchungsgebühren werden nach folgenden Kriterien erhoben:

25€ für jede Buchungsänderung mehr als 30 Tage vor dem Anreisedatum sowie eventuelle Gebühren der Reederei, die durch eine Umbuchung des Transportunternehmens-Tickets entstehen.
50€ für jede Buchungsänderung weniger als 30 Tage vor Anreisedatum sowie eventuelle Gebühren der Reederei, die durch eine Umbuchung des Transportunternehmens-Tickets entstehen.
Ist die Anreise einmal erfolgt, ist eine Änderung der Rückreise nicht möglich.


Fahrzeug
Die zugelassenen Fahrzeuge sind in jedem Angebot mit Fährüberfahrt beschrieben (Länge, Fahrzeugkategorie ...). Das Fahrzeugmodell und die Größen Maße sind bei der Reservierung anzugeben. Im Fall eines Check-In beim Fährunternehmen mit einem anderen Fahrzeugmodell oder geänderten Fahrzeugabmessungen, als bei der Reservierung angegeben, kann zu einem Kostenzuschlag vor Ort oder bis zur Verweigerung der Mitnahme dieses Fahrzeuges von dem Fährunternehmen führen.

Rücktritt des Kunden:
Der Kunde ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei vorzeitigem Abbruch einer Reise seitens des Kunden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen und keine Schadenersatzansprüche von MNC.

STORNOBEDINGUNGEN: 
Für die Reisepakete  sind die anfallenden Gebühren abhängig vom Datum der Stornierung (Reisestornierung in schriftlicher Form erforderlich). Es gelten die folgenden Konditionen:
- Mehr als 30 Tage vor Beginn der Reise : 50 % der Kosten des Gesamtbetrages werden einbehalten
- Weniger als 30 Tage vor Beginn der Reise : 100% der Kosten des Gesamtbetrages werden einbehalten
Bei nicht Erscheinen am Tag des Reiseantritts (No Show) werden 100% des Gesamtbetrags einbehalten.
Für nicht eingelöste Campingtickets gibt es keine Rückerstattung, Gutschreiben oder Voucher.

Vertragsabtretung
Der abtretende Kunde muss schriftlich mit genauer Angabe der Namen und Adresse der Abtretenden sowie die der neuen Teilnehmer informieren. Es muss seitens aller Leistungsanbieter die Möglichkeit zur Abtretung bestehen (z.B. bei Transportunternehmen kann die Namensänderung nicht mehr möglich sein). Zusätzlich müssen die neuen Teilnehmer oder der abtretende Kunde sich verpflichten, für die eventuellen entstehenden Zusatzkosten von den verschiedenen Leistungsanbietern (z.B. Fährtickets, Versicherungen) aufzukommen. Eine Modifizierung der nominativen und datumsgenauen Campingtickets ist nicht möglich.

Haftungsausschluss und Verantwortung für Fremdleistungen
Die verschiedenen Leistungsanbieter, die wir im Reisepaket anbieten, sind für ihre angebotenen Leistungen und gerechte Umsetzung allein verantwortlich gegenüber dem Kunden. MNC kann nicht für Vorfälle und Ereignisse verantwortlich gemacht werden, die unabhängig vom Willen MNC eintreten, oder auf das Versagen eines Unterauftragnehmers zurückzuführen sind und die Parteien daran hindern eine Pflicht aus dem Vertrag zu erfüllen. Diese Ausnahmesituation kann nicht als Vertragsabweichung betrachtet werden und berechtigt unter keinen Umständen zu einer Rückerstattung oder Schadensersatz.
Die Campinganlage/Unterkunft ist für die Qualität und Umsetzung seiner angebotenen Leistungen allein verantwortlich. MNC agiert nur als Vermittler und ist nicht für diese Kundenbeschwerden verantwortlich und haftbar. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen­ und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Maritim Transport/Fähre: Es kann passieren, dass eine Fährüberfahrt in letzter Minute annulliert, wird aufgrund der schlechten Wetterverhältnisse, Havarie, Beschlagnahmung oder andere Notfälle. Allein das Transportunternehmen/Fähre mit dem leitenden Mitarbeiter ist befugt die notwendigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Passagiere zu treffen, wie eine Ersatzfähre, geänderter Verlauf und Etappen der Reise, veränderte Abreise- oder Anreisehafen oder veränderte Anreise-/Abreisezeiten.
MNC kann dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Änderungen dieser Art sind kein Anlass einer Kosten-Entschädigung. Sie gehen zu Lasten des Kunden. Wenn zudem diese Veränderung eine Verkürzung des Aufenthaltes zur Folge hat, z.B. der ersten Nacht in der Campinganlage, führt dies zu keinem Recht der Entschädigung seitens der Unterkunft.

Die maritimen Transportunternehmen
Die Fährüberfahrten nach Korsika werden das ganze Jahr von den maritimen Transportunternehmen durchgeführt: Abreisehafen von Livorno, Genua, Savona, Marseille, Toulon oder Nizza nach Bastia, Ajaccio, Ile Rousse, Propriano oder Porto-Vecchio. Die Fährüberfahrttickets, mit den speziell ausgehandelten Tarifen, sind nicht umbuchbar oder zurück erstattbar. Wenn die gebuchte Kategorie nicht mehr verfügbar ist, könnte eine andere Kategorie zu einem Aufpreis angeboten werden. Die Abreise- oder Anreisehafen können sich bis am Tag der Abreise ändern, daraus entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Die neuen Fährtickets werden per Email an die Kunden gesendet. Im Fall einer veränderten Hafenanreise oder –abreise kann kein Schadenersatz verlangt werden oder es hat keine Verminderung des Reispreises zur Folge.

UNTERKUNFT/ Campingplatz
Die Stellplätze sind am Anreisetag ab 12h verfügbar und am Abreisetag müssen diese bis 12h wieder verlassen werden.
In Korsika ist die Zahlung einer Kurtaxe oder/und Ökologiebeteiligung direkt bei der Unterkunft je nach Region zu bezahlen.
Bei späten Anreisen nach 18 Uhr in der Nebensaison und 20 Uhr in der Hauptsaison sollte der Campingplatz vom Reisenden direkt informiert werden.

KINDER
Kinder von 0 bis 1,99Jahre (bis zum Rückreisedatum) zahlen nicht für den Transport und den Aufenthalt ab Marseille.
Kinder von 0 bis 3,99Jahre (bis zum Rückreisedatum) zahlen nicht für den Transport und dem Aufenthalt ab der anderen Abfahrtshäfen.

HAUSTIERE
Auf Korsika müssen Hunden und Katzen registriert und gegen Tollwut geimpft sein. Die Option: Haustier ist für ihren Aufenthalt abzuschließen, um eine Beförderung mit der Fähre sowie den Aufenthalt in den verschiedenen Campingplätzen zu gewährleisten. An Bord der Fähre müssen die Tiere nach den Bedingungen und Vorschriften des jeweiligen Fährunternehmen gehalten werden. Jede Campinganlage/Unterkunft darf selbst entscheiden, Haustiere zu erlauben oder zu verbieten. Bitte wenden Sie sich an Ihre gebuchte Unterkunft, um nähere Informationen zu erhalten. Die maximal zulässige Anzahl an Haustieren beträgt zwei.

KUNDENDIENST/ -BESCHWERDEN
Der Reiseteilnehmer ist beim Auftreten von Mängeln verpflichtet, seine Beanstandung unter Darstellung der Mängel unverzüglich am Reise Ort bei einem Ansprechpartner von MNC anzuzeigen und Abhilfe vor Ort zu verlangen. Die Beobachtungen und Beanstandungen müssen bis spätestens 30 Tage nach der Reiserückkehr eingeschrieben mit Empfangsbestätigung inklusive Belegdokumenten an MNC gesendet werden.

PERSONENBEZOGENE DATEN:
Mit der Unterzeichnung eines Aufenthaltes und der Annahme der AGB's ermächtigen Sie den Reiseveranstalter MNC, der betreffenden Reederei die für die Ausstellung eines Tickets erforderlichen Daten, nämlich den vollständigen Namen und das Geburtsdatum der Teilnehmer, eine Handynummer und eine E-Mail-Adresse zu übermitteln, um Sie im Falle einer Änderung oder Stornierung der Überfahrt zu informieren. In Übereinstimmung mit der Datenschutzpolitik werden diese Daten nicht für kommerzielle Zwecke weitergegeben.

REISEVERSICHERUNG:
In unseren Reiseangeboten sind keine Storno­- und Reiseversicherungsleistungen inkludiert. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets.
MNC bietet Ihnen eine Multirisque-Versicherung mit "Europ Assistance" (N°52124774). Sie umfasst Reiserücktrittskostenversicherung, einer Assistance-Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und eine Haftpflicht-Responsabilité Civile. Einzelheiten zum Versicherungsschutz:
Assistenz / Rückführung: Hilfe von Personen bei Krankheit oder Verletzung
Diese Garantie umfasst:
- Transport/Rückführung (tatsächliche Kosten)
- Rückführung der versicherten Familienmitglieder oder 2 versicherter Begleitpersonen (Rückfahrticket + Taxipreis)
- Anwesenheit im Krankenhaus (Hin-/Rückfahrt Ticket und 80 € / Nacht - max. 7 Nächte)
- Begleitung von Kindern (Hin-/Rückfahrt Ticket oder Betreuer)
- Ersatz-Fahrer (Hin-/Rückfahrt Ticket oder Chauffeur)
- Verlängerung des Aufenthaltes (Hotel 80 € / Nacht - max. 4 Nächte)
- Vorzeitige Rückkehr bei Krankenhausaufenthalt eines Familienmitglieds (Hin- und Rückfahrt Tickets + Taxipreis) Medizinische Kosten diese Leistung beinhaltet:
- Zusätzliche Erstattung von Arztkosten und Krankenhauskostenvorschuss (nur für Ausländer) Zone 2: Europa und Mittelmeer Länder (30.500 €)
Zone 3: weltweit (75.000 €)
- Zahnärztliche Notfälle (160 €)
- Selbstbeteiligung der medizinischen Kosten: 30 €.
Reiserücktrittsversicherung
Der vom Veranstalter einbehaltene Betrag wird Ihnen nach Abzug eines Selbstbehalts-Betrages zurückerstattet, wenn Sie zur Zahlung verpflichtet sind.
damit Sie Ihre Reise aus einem der folgenden Gründe stornieren müssen:
- Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod:
- von sich selbst, Ihrem Ehepartner oder der Sie begleitenden Person, sofern diese auf derselben Rechnung erscheint,
- ihrer Ascendants oder Nachkommen sowie diejenigen ihres Ehepartners,
- ihre Brüder, Schwestern, Schwager, Schwägerinnen, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegervater, Schwiegermutter,
- Ihres bei der Reiseanmeldung genannten professionellen Ersatzes.
- Wirtschaftliche Kündigung.
- Die Gewährung eines Jobs oder eines bezahlten Praktikums durch das Arbeitsamt
- Die Zerstörung von mehr als 50% der beruflichen und/oder privaten Räumlichkeiten durch einen Unfall.
- Diebstahl aus beruflichen oder privaten Räumlichkeiten.
- Stornierung einer oder mehrerer Personen, die gleichzeitig mit Ihnen angemeldet und versichert sind, für eines der oben genannten Ereignisse.
Vertrag 52124774, wenn Sie infolge dieses Rücktritts, allein reisen müssen.
Gepäck
Deckung gegen Unfallschäden und Diebstahl von Gepäck und persönlichen Gegenständen sowie Verlust während des Transports unter der Verantwortung von einem Beförderer bis zu einem Höchstbetrag von 762 €.
Zivilrechtliche Haftung:
Körperverletzung bis zu 3.050.000 €.
Sachschäden bis zu 76.225 €.
Prämien pro Person von 4,9% des Preises inklusive Mehrwertsteuer der Reise.
Wichtig :
Im Falle einer Stornierung, nachdem Sie den Veranstalter informiert haben, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach der Stornierung (unter Strafe des Verlustes Ihrer Rechte) an folgende Adresse wenden:
EUROP Assistance Internet: https://services.europ-assistance.fr/
per Email: slv@europ-assistance.fr
per Schreiben: Service Indemnisations, 1 promenade de la bonnette - 92633 Gennevilliers Cdx
Oder für den Bedarf an Assistenz:
EUROP Assistance
Assistance repatriement
Tel: 01 41 85 85 85
Vertragsnummer: Multi-Risk-Vertragsversicherung Nr. 52124774
 
Stand November 2020, Druck- und Satzfehler vorbehalten.

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